Blatzheimer Geschichte und Geschichten
Schützenbruderschaft-Übersicht Geschichte-Übersicht Homepage-Startseite

Bürger-Schützenbruderschaft, seit 1849


Der traditionelle Hintergrund...


Diese Tradition hat zwei Stränge: das ist einmal der Wehrcharakter, bei dem im wahrsten Sinne des Wortes der Ort geschützt werden mußte oder bei dem das Allerheiligste, wenn es in die Öffentlichkeit getragen wurde wie an Fronleichnam, geschützt werden mußte. Das ist zum anderen die Gründung kirchlicher Bruderschaften, die die Aufgabe hatten, ihre Mitglieder zu einem wirklich christlichen Leben anzuhalten, danach zu leben und sich ferner zu einer geselligen Zusammenkunft zu vereinigen. Sie forderten von ihren Mitgliedern z. B. Gebetsübungen, Dienst an den Armen und Kranken, Sorge für das christliche Begräbnis und insgesamt Werke christlicher Nächstenliebe.

Der alte Wehrcharakter der Schützen lebt besonders in ihren paramilitärischen Zeichen bis heute weiter: unter dem König stehen z. B. Fähnrich, Adjutant, Kommandant oder Hauptmann, der traditionell einen Säbel trägt. Oder auch Fahne und Adler sind letztlich militärische Attribute.

Der kirchlich-christliche Charakter ist festgeschrieben in unserer Satzung, so z. B. in § 15 "kirchliche Veranstaltungen", in § 16 "Begräbnisordnung" oder in § 20 "Soziale Fürsorge".

Zitieren möchte ich in diesem Zusammenhang den § 8 der alten Satzung von 1947: "Höchstes Fest der Bruderschaft ist der Fronleichnamstag, an dem sich alle Mitglieder in althergebrachter Tracht an der Prozession beteiligen und den gesamten Ehrendienst versehen. 24 Schützen umgeben nach altem Brauch das Allerheiligste, indem sie rechts und links vom Baldachin je 12 hintereinander gehen." Aus dem Wehrdienst ist der Ehrendienst geworden.

Allen Bruderschaften gemeinsam war das gesellige Beisammensein, das Feiern. Das Schützenfest wurde immer mehr zur Hauptsache, Königsschießen und Vogelschießen sind bis heute dessen Mittelpunkt.

Diese jetzt eben dargelegte Tradition mit ihren historischen Entwicklungen gilt es zu erhalten. In der Satzung heißt es hierzu: "Für Glaube, Sitte, Heimat" oder anders ausgedrückt: 1. Bekenntnis des Glaubens, 2. Schutz der Sitten und 3. Liebe zur Heimat.


voriges Kapitel nächstes Kapitel