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Geruchsbelästigungen
13.05.2002
Antwortschreiben des Erftkreises
Untere Wasserbehörde

Ihre Schreiben vom 27.08.2001 und 02.03.2002
Geruchsbelästigungen durch die Verrieselungsanlage der Firma Stollenwerk


Sehr geehrter Herr Ripp,

ich bitte, die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen.

Mit Datum vom 26.09.1980 wurde der Firma J. & W. Stollenwerk die Genehmigung zur Bedarfsberegnung der betrieblichen Abwässer der Konservenfabrik erteilt. Die Genehmigung umfasst sowohl einzuhaltende Nebenbestimmungen als auch Hinweise. Mit Nachtrag vom 02.09.1985 wurden zusätzliche Nebenbestimmungen festgesetzt. Bereits im Juli 1999 wurde mit II. Nachtrag die Genehmigung, in Absprache mit der Bezirksregierung Köln und dem Kreis Düren, dem neuesten Stand der Technik angepasst. Dies bedeutet auch, dass die Verregnung ohne Geruchsemissionen zu erfolgen hat.

Die Nebenbestimmungen der Genehmigung und der Nachträge regeln sowohl die Abwassermenge welche verregnet werden darf; als auch die Flächen auf denen verregnet werden darf. Die Verregnung darf nicht auf wassergesättigten Böden erfolgen. Bodenproben und Wasserproben sind zu erbringen. Das Abwasser darf bei der Verregnung im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung als Produktionsmittel verwendet werden. Von der Firma J. & W. Stollenwerk ist Sorge zu tragen, dass es nicht zu einer Gewässer- und Grundwasserverunreinigung kommen kann.

Das Geruchsproblem wird in erster Linie durch anaerobe Abbau- und Umsetzvorgänge im Betriebswasser hervorgerufen. Derzeit werden weitere geeignete Maßnahmen überlegt auch möglichen Geruchsbelästigungen vorzubeugen. Beispielsweise werden die Druckrohrleitungen nach Abschluss der Verregnung mit Frischwasser gespült, um ein Stehen bleiben und Anfaulen des Betriebswassers in der Druckrohrleitung zu unterbinden und möglichen Geruchsproblemen beim Wiederanfahren der Beregnungsmaschinen vorzubeugen. Die Beregnungsmaschinen wurden von der Schwallbeschickung auf eine bodennahe Flächenbeschickung umgestellt. Die Abwasserstapelbecken wurden mit Belüftern nachgerüstet, um das Abwasser im Bedarfsfall mit Luftsauerstoff anzureichern und frisch zu halten. Die Abwasserstapelbecken sind so ausgebildet, dass keine Abwasserreste in den Becken verbleiben können. Zusätzlich werden derzeit Gespräche geführt, dass Betriebswasser in einer Kläranlage unterzubringen.

Bei stichprobenartigen Kontrollen meines Außendienstes konnten in letzter Zeit keine Geruchsbelästigungen mehr festgestellt werden, welche durch die Verregnung der Firma J. & W. Stollenwerk hervorgerufen wurden. Mein Außendienst wird auch in Zukunft Kontrollen durchführen. Die Anlieger können sich jedoch auch direkt mit meiner Unteren Wasserbehörde in Verbindung setzen, sofern nochmals Geruchsbelästigungen auftreten sollten.

Bei einem Ortstermin am 30.04.2002 wurden die Einhaltung der Nebenbestimmungen überprüft und die Firma J. & W. Stollenwerk nochmals auf die Einhaltung der Genehmigung sowie der Nachträge hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Dr. Bininda