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Halteverbotszonen für LKW
12.09.2002
Herrn Bürgermeister
Ralf Valkysers

Halteverbotszonen für LKW


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es wird leider zunehmend zur Unsitte, dass in Blatzheim, aber auch in anderen Stadtteilen, kleinere und größere LKW in Wohngebieten geparkt werden. Firmen ersparen sich somit ihre Betriebshöfe und die Fahrer ersparen sich den Weg zur Arbeitsstelle. Dies ist zwar verständlich, aber die hier abgestellten LKW sind zum Teil eine Verkehrsbehinderung oder sogar eine Verkehrsgefährdung, wenn sie wie an der Kunibertusstraße die Sicht auf einen kreuzenden Radweg nehmen. Darüber hinaus verschönern die LKW nicht gerade das Ortsbild und sorgen in den frühen Morgenstunden für Lärm beim anlassen und wegfahren.

Für LKW unter 7.5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht besteht nach der Straßenverkehrsordnung in der Regel keine Möglichkeit gegen das Parken vorzugehen.

Statt in allen Straßen nun gezielt an allen möglichen Stellen Parkverbotsschilder aufzustellen, bitte ich zu prüfen, ob generell (analog zu den Tempo-30-Zonen) Halteverbotszonen für LKW über 2,5 Tonnen (von 22.00 Uhr - 06.00 Uhr) eingerichtet werden können.

Mit dieser Maßnahme könnte das LKW-Parken relativ einfach an den meisten Stellen unterbunden werden.

Ich bitte daher um Prüfung und Beratung im Arbeitskreis Verkehr.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp