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Schließung der Postagentur in Blatzheim
16.10.2002
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Bonn

Schließung der Postagentur in Blatzheim - Eingabe nach § 5 der PUDLV


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ende Juni wurde in Blatzheim die Postagentur geschlossen, da der bisherige Geschäftspartner sein Geschäft aufgegeben hat. Nach Auskunft des Filialbezirksleiters in Brühl sollte in jedem Fall eine neue Agentur in Blatzheim eröffnet werden, sofern geeignete Bewerber in Blatzheim gefunden werden. Drei Bewerbungen für die Übernahme einer Postagentur liegen nach meinen Informationen vor.

Nun erfuhr ich völlig überraschend von den Bewerbern und auf Nachfrage auch bei der zuständigen Dienststelle in Köln, dass in Blatzheim grundsätzlich keine Agentur mehr eröffnet werden soll.

Dies ist nicht akzeptabel.

Für einen Ort mit fast 3.500 Einwohnern ist eine Postagentur dringend erforderlich, um die Dienstleistungen der Post vor Ort in Anspruch nehmen zu können. Hierauf sind insbesondere Menschen angewiesen, die nicht motorisiert sind.

Die getroffene Entscheidung ist mir völlig unverständlich in Anbetracht der Tastsache, dass Bewerber für eine Postagentur vorhanden sind.

Ferner widerspricht diese Entscheidung meines Erachtens auch der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Zunächst heißt es dort in §2, dass bei Veränderungen der stationären Einrichtungen das "Benehmen mit der betroffenen Gebietskörperschaft" herzustellen ist. Nach meiner Information ist dies nicht erfolgt.

Viel wichtiger ist aber der folgende Satz in §2 der PUDLV: "In allen Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohner muss mindestens eine stationäre Einrichtung vorhanden sein."

Sollte der Gemeindebegriff so ausgelegt werden, dass es sich hierbei um eine selbstständige Gemeinde handeln muss, was im Sinne des Kunden absurd wäre, würde zumindest die nächste Auflage ziehen: "In Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern ist zu gewährleisten, dass in zusammenhängend bebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in maximal 2.000 Metern für die Kunden erreichbar ist."

Blatzheim ist ein zusammenhängend bebautes Gebiet mit fast 3.500 Einwohnern in der Stadt Kerpen mit über 60.000 Einwohnern.

Daher bitte ich Sie, die getroffene Entscheidung zu revidieren und in Blatzheim wieder eine Postagentur zu öffnen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp


Was ist aus dem Antrag geworden?


Wie vorauszusehen war, hat der Protest nichts genutzt. Die Regulierungsbehörde der Post hat mittlerweile die Entscheidung der Post, keine Agentur mehr in Blatzheim zu betreiben, leider bestätigt. Die Bemühungen von Ortsvorsteher, Bürgermeister und Bundestagsabgeordnete blieben somit erfolglos. Nach dem Postgesetz muss in jeder Gemeinde über 2.000 Einwohner eine Postfiliale vorhanden sein. Hierbei zählt aber nicht der Wohnort, sondern die Stadt. Da in der Stadt Kerpen eine Postfiliale vorhanden ist, ist somit dem Gesetz genüge getan. Nach diesem Gesetz könnten sogar weitere Postagenturen geschlossen werden. Für Blatzheim bleibt nur der sogenannte MOPS (Mobiler-Post-Service). Beim Briefträger kann man künftig Briefmarken kaufen, Päckchen aufgeben und sogar Geld vom Postkonto mitbringen lassen.