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Slalom auf dem Gehweg - Behinderung durch Parkplatzschild
20.03.2003
Herrn Bürgermeister
Ralf Valkysers

Slalom auf dem Gehweg - Behinderung durch Parkplatzschild


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Knöllchen für parkende Autos auf dem Gehweg vor der Apotheke in Blatzheim hatten im vergangenen Jahr mehrfach die Gemüter erhitzt. Der Planungsausschuss hatte daraufhin beschlossen, zwei bis drei Parkplätze dort einzurichten, um das Parken wieder zu legalisieren.

Im Januar wurden dann auch zwei Stellplätze markiert und alle waren zufrieden.

Doch vergangene Woche wurde zusätzlich mitten auf dem Gehweg für diese zwei Stellplätze noch ein großes Parkplatzschild aufgestellt. Hier fragt sich nun jeder, ob das nicht des Guten zu viel ist.

Solche Schilder tragen nicht gerade zur Verschönerung des Ortes bei und verursachen zudem Kosten. Darüber hinaus wurde das Schild so unglücklich auf dem Gehweg platziert, dass eine Behinderung vorliegt. Auf dem Gehweg können Kinder nun quasi mit dem Fahrrad Slalom fahren, sofern sie nicht aus Unachtsamkeit gegen das Schild prallen.

In der Verwaltung wird hierzu die Meinung vertreten, dass dieses Schild erforderlich ist, da eine Markierung rechtlich allein nicht ausreiche. Zum Glück ist das an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet so nicht realisiert und ich halte das auch nicht für erforderlich. Eine Recherche im Internet hat ergeben, dass dies auch anders gesehen werden kann. Auf der Homepage der Polizei in Bayern ist z.B. zu lesen: "Parken auf dem Gehweg wird entweder durch eine Parkflächenmarkierung oder durch Zeichen 315 StVO erlaubt".

Aus den genannten Gründen bitte ich Sie daher, das aufgestellte Schild ersatzlos zu entfernen. Denn durch die Markierung allein ist bereits klar ersichtlich, wo man parken darf und wo nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp