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Größe der Restmülltonne
...zum Ergebnis bzw. aktuellen Sachstand

Klaus Ripp
Ortsvorsteher
Blatzheim, den 10.11.2003


An
Herrn Bürgermeister
Ralf Valkysers


Größe der Restmülltonne - Änderung der Abfallsatzung


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nach der derzeit gültigen Abfallssatzung wird für jeden Haushalt ein Restmüll von 20 Litern pro Person und Woche zu Grunde gelegt, um das Volumen der Restsmülltonne (graue Tonne) zu bestimmen. Demnach ist eine Familie mit vier Personen gezwungen, eine 120-Liter-Tonne mit wöchentlicher Leerung zu nehmen oder alternativ eine 120-Liter-Tonne und zusätzlich eine 60-Liter-Tonne mit jeweils 14-tägiger Leerung, was schon etwas paradox klingt. Ähnlich sieht es für einen Zwei-Personen-Haushalt aus. Die vor Jahren eingeführte 60-Liter-Tonne stünde nach der Satzung nur für Ein-Personen-Haushalte zur Verfügung.

Dies steht eigentlich im Widerspruch zu dem Ziel, die Menge des Restmülls zu verringern. Durch die Wahl eines kleineren Müllgefäßes und damit geringerer Gebühren sollte auch der finanzielle Anreiz gegeben sein, Müll zu vermeiden.

Die Praxis zeigt, dass bei Mülltrennung und -vermeidung ein Vier-Personen-Haushalt ohne weiteres mit einer 120-Liter-Tonne mit 14-tägiger Leerung auskommt. Es ist auch ohne weiteres nachzuvollziehen, dass eine Familie mit vier Personen kaum mehr Restmüll produziert als eine Familie mit drei Personen.

bbbb Die Satzung sieht in §14, Absatz 3, Satz 2 vor, dass in Ausnahmefällen bei begründetem Antrag eine Reduzierung des erforderlichen Gefäßvolumens möglich ist. Offensichtlich wird aber seit einiger Zeit von dieser Ausnahmemöglichkeit kein Gebrauch mehr gemacht. Andererseits gibt es im Stadtgebiet etliche Haushalte, die ein kleineres Müllgefäß haben, da in der Vergangenheit zu Recht großzügig mit der Satzung umgegangen wurde.

Dies sollte auch weiterhin so gehandhabt werden. Bei entsprechender Begründung sollte einem Antrag auf Reduzierung stattgegeben werden. Ansonsten bitte ich um Mitteilung, welche Begründung erforderlich ist, um die Ausnahmemöglichkeit gemäß Satzung in Anspruch zu nehmen.

Grundsätzlich halte ich jedoch eine Anpassung der Müllmenge in der Abfallsatzung für notwendig und bitte um Beratung der Änderung im Hauptausschuss. Viele andere Gemeinden legen bei der Berechnung der Restmülltonne ein Volumen zwischen 7.5 und 15 Litern pro Person und Woche zu Grunde.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp

Was ist aus dem Antrag geworden?


Es liegt noch kein Zwischenergebnis vor.