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Auswirkungen eines Gerichtsurteils auf Veranstaltungen in Festzelten
...zum Ergebnis bzw. aktuellen Sachstand

Klaus Ripp
Ortsvorsteher
Blatzheim, den 23.03.2004


An
Herrn Bürgermeister
Ralf Valkysers


Auswirkungen eines Gerichtsurteils auf Veranstaltungen in Festzelten


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bei vielen Vereinen taucht derzeit die Frage auf, ob in Kerpen künftig nicht mehr in Festzelten gefeiert werden darf. Nach Aussagen von Vereinsvertretern soll eine Genehmigung ausnahmsweise nur noch bis 24.00 Uhr erteilt werden.

Dies würde teilweise eine gravierende Einschränkung bedeuten und gerade besondere Veranstaltungen treffen wie etwa Karneval, Schützenfeste oder andere, die örtlichen Brauchtumscharakter haben und vielfach in Festzelten durchgeführt werden.

Hintergrund der Diskussion ist wohl ein aktuelles Urteil vom 13.02.2004 des Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz, das auf Grund von Klagen wegen zu hoher Lärmbelästigung zwei von vier Karnevalsveranstaltungen in einem Festzelt untersagt hat und die anderen nur mit Einschränkungen genehmigt hat. Ob es in NRW ähnliche Urteile gibt, ist mir derzeit nicht bekannt.

Ich habe Verständnis dafür, dass innerhalb der Wohnbebauung auf Grund der hohen Lärmbelästigung Veranstaltungen in Festzelten problematisch sind und auf keinen Fall überhand nehmen dürfen. Wenn es aber um Feste geht, die im örtlichen kulturellen Brauchtum verankert sind, sollten Ausnahmen zulässig sein, wie dies auch im Gerichtsurteil ausgeführt wird und wie dies bislang auch praktiziert wurde.

Ich bitte Sie daher, das Thema im nächsten Sport- und Kulturausschuss zu behandeln und Möglichkeiten aufzuzeigen, um weiterhin Traditionsfeste in einem für alle Seiten vertretbaren Rahmen stattfinden zu lassen.

So haben z.B. einzelne Städte wie Langerwehe, Schwerte oder Mechernich eigene "Ordnungsbehördliche Verordnungen" erlassen, die Ausnahmen klar regeln.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp

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