...zum Ergebnis bzw. aktuellen Sachstand
Klaus Ripp
Ortsvorsteher
Blatzheim, den
05.02.2006
An
Frau Bürgermeisterin
Marlies Sieburg
Vorfahrtsregelung an der Einmündung Jakob-Dohmen-Straße
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die aufgemalte Markierung auf der Kunibertusstraße an der Einmündung zur Jakob-Dohmen-Straße lässt darauf schließen, dass hier "rechts vor links" gilt. Um dies zu erreichen, wurde beim Ausbau der Jakob-Dohmen-Straße der Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs einige Meter nach innen verlegt. Die meisten Verkehrsteilnehmer halten sich auch an diese Regelung.
Ein Polizeibeamter machte mich jedoch darauf aufmerksam, dass hier trotz Markierung nicht "recht vor links" gilt. Gemäß der STVO müsse der verkehrsberuhigte Bereich 30 Meter von der Einmündung entfernt sein. Dies ist vor Ort nicht der Fall. Somit gelte die Jakob-Dohmen-Straße generell als verkehrsberuhigter Vereich und die Kunibertusstraße ist die vorfahrtsberechtigte Straße.
Zur Vermeidung von Unfällen auf Grund unterschiedlicher Auffassung sollte hier Klarheit geschaffen werden.
Um die Geschwindigkeit in diesem Bereich zu reduzieren, sollte hier in jedem Fall "rechts vor links" gelten. Sollte die bestehende Regelung nicht eindeutig sein, bitte ich eine entsprechende Beschilderung vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp
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