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Geruchsbelästigungen durch Gemüseabwässer
...zum Ergebnis bzw. aktuellen Sachstand

Klaus Ripp
Ortsvorsteher
Blatzheim, den 24.07.2006


An
Frau Bürgermeisterin
Marlies Sieburg


Geruchsbelästigungen durch Verregnung von Gemüseabwässern


Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

jedes Jahr im Sommer häufen sich die Beschwerden über die extremen Geruchsbelästigungen, die besonders im süd-/östlichen Bereich von Blatzheim und Bergerhausen durch die Verregnung von Gemüseabwässern der Firma Stollenwerk ausgehen.

Mittlerweile findet die Verrieselung bereits in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung statt, was bei dieser Witterung unerträglich ist. Wer den Fußweg hinter der Jakob-Dohmen-Straße nutzt, ging sogar Gefahr, einen Schwall von der Brühe abzubekommen, was wahrlich keine Erfrischung ist. Meines Erachtens kann hierfür keine Genehmigung vorliegen. Ein gewisser Abstand zur Wohnbebauung muss doch sicher eingehalten werden.

Meistens treten die Geruchsbelästigungen am Abend, in der Nacht oder am Wochenende auf, wenn die Behörden unerreichbar sind. Die mobile Umweltstreife des Staatlichen Umweltamtes, die am Freitag vor Ort war, konnte leider auch nur die Verregnung und den Gestank dokumentieren.

In einem Schreiben vom 13.05.2002 schrieb der Rhein-Erft-Kreis, dass "die Verregnung ohne Geruchsemissionen zu erfolgen hat." In diesem Schreiben wurden auch weitere Maßnahmen angekündigt, um das Anfaulen des Betriebswassers zu unterbinden. Im Auffangbecken zwischen Bergerhausen und den Clemenshöfen sollten die Abwässer zusätzlich mit Sauerstoff angereichert werden. Ferner sollte auch keine Hochverregnung mehr stattfinden. Was ist aus diesen Maßnahmen geworden?

In der Presse wurde in dieser Woche das Staatliche Umweltamt zitiert. Dort hieß es, dass es an 10 % des Jahres stinken darf. Darf dies dann auch derart extrem sein, dass Übelkeit auftritt, wenn man bei dieser Witterung die Fenster öffnet bzw. öffnen muss? Insgesamt hatte man in dem Artikel den Eindruck, dass die Behörden derzeit eher die Zuständigkeit erörtern, als versuchen, die Geruchsbelästigungen einzustellen.

Merkwürdig klingt auch die Aussage des Kreises, dass es vor Ort keinen Grund zur Beanstandung gibt. Wer am Auffangbecken vorbeifährt, kann fast immer riechen, was auf die Anwohner zukommt, wenn diese Abwässer verregnet werden.

In einer ländlichen Gegend dürfen mit Sicherheit schon mal landwirtschaftliche Gerüche auftreten, aber was in letzter Zeit an Gerüchen wieder aufgetreten ist, hat einerseits nichts mehr mit landwirtschaftlichen Gerüchen zu tun und andererseits ist das Maß der Erträglichkeit sicher überschritten.

Eine derartige Belästigung kann nicht ständig hingenommen werden. Es darf auch nicht sein, dass die Behörden über Zuständigkeiten diskutieren oder gar keinen Grund zur Beanstandung sehen, während die Anwohner die Wahl zwischen unerträglicher Hitze oder unerträglichem Gestank in Haus haben.

Ich bitte Sie daher, in der Sache kurzfristig tätig zu werden, damit die Belastungen für die Anwohner wieder im erträglichen Rahmen erfolgen.

Ferner bitte ich um Aufarbeitung des Themas: Welche Genehmigungen liegen zur Verregnung vor? Welche Auflagen müssen hierzu erfüllt werden? Auf welchen Flächen darf verregnet werden? Zu welchen Zeiten? Sind Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten? Wie ist die Aussage des Kreises zu interpretieren, dass die Verregnung ohne Geruchsemissionen zu erfolgen hat? Welche Behörde hat letztlich die Befugnis, bei Nichterfüllung der Auflagen einzuschreiten und die Verregnung abzustellen?

Ich bitte Sie, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtrates zu setzen und Vertreter der zuständigen Behörden hierzu einzuladen. Ferner bitte ich Sie, die Genehmigungsunterlagen zur Einsicht oder als Kopie zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp

Was ist aus dem Antrag geworden?


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