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Zuständigkeit bei Geruchsbelästigungen
...zum Ergebnis bzw. aktuellen Sachstand

Klaus Ripp
stellv. Fraktionsvorsitzender
Blatzheim, den 22.10.2006


An
Frau Bürgermeisterin
Marlies Sieburg


Geruchsbelästigungen im gesamten Stadtgebiet - Erörterung im Umweltausschuss


Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

gerade im letzten Sommer gab es aus nahezu allen Stadtteilen Beschwerden über extreme Geruchsbelästigungen, die über das erträgliche und für den ländlichen Raum normale Maß hinausgingen.

Bei berechtigten Beschwerden erhält man aber überwiegend von den beteiligten Behörden die Aussage "Wir sind nicht zuständig". Die Stadt verweist auf den Kreis, der Kreis verweist auf das staatliche Umweltamt und das wiederum auf die Landwirtschaftskammer oder umgekehrt. Teilweise widersprechen sich sogar die Aussagen. Die eine Behörde sagt: "an 10 % der Tage im Jahr darf es stinken" und bei einem Fall in Euskirchen sprach die Staatsanwaltschaft gemäß Pressebericht sogar von "fahrlässiger Körperverletzung", wenn es Anwohnern vom Gestank schlecht wird.

Die CDU-Fraktion hält es für erforderlich, dass im nächsten Umweltausschuss diese Thematik grundsätzlich aufgearbeitet wird, egal ob es um die Lagerung und Ausbringung von Hühnerkot, die Verregnung von Abwässern oder um andere Geruchsimmissionen geht.

In diesem Zusammenhang bitte ich auch, auf die Fragen in meinem Schreiben vom 24.07.2006 einzugehen, da sie bislang unbeantwortet blieben.

Um in dieser Thematik Klarheit in den Zuständigkeiten zu schaffen, aber um insbesondere der Bevölkerung zu sagen, was zumutbar ist und was nicht, und an wen man sich wenden kann, halte ich es für erforderlich zu der Sitzung auch Vertreter des Rhein-Erft-Kreises, des Staatlichen Umweltamtes und der Landwirtschaftskammer einzuladen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp

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