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Kosten des Schülerspezialverkehrs
...zum Ergebnis bzw. aktuellen Sachstand

Klaus Ripp
Vorsitzender der CDU-Fraktion
Blatzheim, den 20.09.2012


An
Frau Bürgermeisterin
Marlies Sieburg


Kosten des Schülerspezialverkehrs für Grundschulen und Kindergärten



Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im nächsten Schulausschuss am 26.09.2012 steht auf Antrag mehrerer Fraktionen der Punkt "Schülerbeförderungskosten" auf der Tagesordnung. Anlass sind die immensen Kosten, die für die Schülerbeförderung in Blatzheim und jetzt auch in Manheim aufgewendet werden.

In der Vorlage werden zwar die gesamten Schülerbeförderungskosten dargestellt, aber entscheidende Fragen aus dem Antrag der CDU-Fraktion vom 04.07.2012 werden nicht beantwortet. Es fehlt weiterhin die Transparenz, welche Leitungen welche Kosten verursachen. Hier bitte ich um eine Ergänzung.

Wie berechnen sich die Kosten des Schülerspezialverkehrs in Blatzheim und Manheim? Es ist nicht nachvollziehbar, dass für die Fahrten zur Martinusschule im Jahr "nur" 2.646,60 Euro aufgewendet werden, während für fünf Schüler zur Grundschule in Blatzheim Kosten von 32.000 Euro entstehen. Diese Zahlen stehen in keinem Verhältnis.

Zu welchen Grundschulen in der Stadt Kerpen werden Kinder gefahren? Um wie viele Kinder handelt es sich? Welche Busse (Linien) verkehren hier? Welche konkreten Kosten entstehen hier?

Werden auch noch Kinder zu Kindergärten gefahren? Wenn ja, wo, wie viele, zu welchen Kosten?

Pauschal nennen Sie 220.000 Euro pro Jahr für den Freistellungsverkehr (Fahrten zu Schwimmbädern, Sporthallen usw.). Wie setzt sich dieser Betrag zusammen? Wie erfolgt die Abrechnung? Ist der Betrag leistungsbezogen oder pauschal?

Es ist sinnvoll, dass die Verwaltung endlich vorschlägt, den Vertrag mit der REVG zu überarbeiten, damit endlich mehr Kostentransparenz entsteht.

Es ist zunächst auch verständlich, dass die Verwaltung aus Kostengründen vorschlägt, die freifahrtberechtigten Kinder aus Bergerhausen, Manheim oder Niederbolheim nicht mehr zur Grundschule zu fahren. Hier sollen die Eltern nach Vorschlag der Verwaltung selbst zusehen, wie ihre Kinder zur Schule in einem anderen Ort kommen. Aber warum werden dann freifahrtberechtigte Kinder aus anderen Orten zur Grundschule gefahren?

Wenn es für andere Orte das PrimaTicket für Grundschulen gibt, muss das auch für Bergerhausen, Manheim und Niederbolheim möglich sein. Alle diese Orte sind an den ÖPNV angebunden und im Vertrag mit der RVK ist die Grundschule in Blatzheim explizit genannt. Dies sollte die Lösung sein, um einerseits Kosten zu sparen und andererseits Kinder, die zu weit wegwohnen, zur Grundschule zu fahren. Es darf keine "Zweiklassengesellschaft" von Grundschülern geben, was entstehen würde, wenn Ihr Vorschlag einfach umgesetzt wird. Die Problematik der Gehöfte lasse ich hier zunächst mal außen vor.

Für Manheim stellt sich die Situation noch gravierender dar. Bei der Diskussion um die Schließung der Grundschule in Manheim wurde zugesagt, dass die Kosten für die Fahrten zu den Grundschulen nach Buir und Manheim von RWE während der Umsiedlungsphase übernommen werden. Dies war auch Grundlage für viele Eltern ihre Kinder entweder in Blatzheim oder Buir anzumelden. Hat hier die Verwaltung Eltern und Politik falsch informiert oder steht RWE nicht mehr zu gegebenen Zusagen? Dies kann nicht akzeptiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp

Was ist aus dem Antrag geworden?


Es liegt noch kein Ergebnis vor.