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Rücktritt als Vorsitzender
Klaus Ripp
Vorsitzender Planungsausschuss
Blatzheim, den 25.11.2003


An
Herrn Bürgermeister
Ralf Valkysers


Rücktritt als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit erkläre ich meinen Rücktritt als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr mit sofortiger Wirkung. Herrn Staudinger habe ich ebenfalls informiert. Er wird als stellv. Vorsitzender die heutige Sitzung leiten. In der nächsten Ratssitzung sollte die erforderliche Umbesetzung erfolgen.

Ich halte eine Umbesetzung der Position für erforderlich, da der Vorsitzende dieses wichtigen Ausschusses auch die Meinung der Mehrheitsfraktion in den wesentlichen Punkten der Stadtentwicklung vertreten sollte. In wichtigen Punkten kann ich die derzeitige Haltung der CDU-Fraktion jedoch nicht mit tragen. Da es sich dabei nicht nur um einen einzelnen Punkt handelt, sondern um mehrere, ist dieser Schritt für mich nicht mehr länger verschiebbar.

Dies betrifft zum einem meine bekannte Position zur Ansiedlung eines Einkaufszentrums im Euro-Park Sindorf, wo für mich der Richtungswechsel der CDU-Fraktion gegenüber 1999 nicht nachvollziehbar ist. Leider ist es bislang nicht gelungen, ein Stadtentwicklungskonzept zu erarbeiten, an dem sich die Stadtentwicklung orientiert. Vielmehr wird die Planung der Stadtentwicklung all zu oft den Wünschen der Investoren angepasst.

Zum anderen betrifft dies den Umgang mit Landschaftsschutzgebieten, die zum Zwecke der Wohnbebauung freigegeben werden. Hier geht es nicht darum, dass der Landschaftsschutz für wichtige Projekte der Stadtentwicklung, zu denen auch der Bau einer Klinik gehören kann, aufgehoben wird. Wenn es allerdings nur dem Zweck der Wohnbebauung für bestimmte Investoren dient, habe ich erhebliche Bedenken. Dies gilt besonders, wenn innerhalb der selben Sitzung bei einem Punkt in Türnich vehement für den Erhalt von Landschaftsschutz eingetreten wird, während in Horrem für eine Wohnbebauung der Landschaftsschutz aufgehoben werden soll. Sicherlich kann man beide Gebiete auch als "Gestrüpp" oder "Müllhalde" und damit als "nicht schützenswert" bezeichnen. Dann sollte man allerdings generell die Frage des Landschaftsschutzes neu überdenken und dies auch bei der Beratung in den Landschaftsplänen zum Ausdruck bringen. Ansonsten könnte dies auch als Aufforderung an Eigentümer missverstanden werden, Landschaftsschutzgebiete "verwildern" zu lassen, so dass später die Bebauung als optimale Lösung angesehen wird.

Dies passt mit meiner persönlichen Vorstellung von glaubwürdiger Politik nicht überein. Andererseits gehört es aber auch zu meinem Demokratieverständnis, die Mehrheitsmeinung der Fraktion zu akzeptieren und nicht zu blockieren. In der Position des Vorsitzenden lässt sich beides nach meiner Meinung nicht miteinander vereinbaren und daher bitte ich um Verständnis für meine Entscheidung.

Für die stets gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes 16 (Planungsamt) möchte ich mich an dieser Stelle besonders bedanken. Mein Dank gilt auch den Mitgliedern des Ausschusses aller Fraktionen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp